Häufig gestellte Fragen

In den FAQs finden Sie alle wichtigen Detailinformationen, Besonderheiten zu den einzelnen Förderschienen sowie umfangreiche Hilfestellung bei der Antragstellung.  

Allgemeine Fragen

Was sind die NÖ Top-Stipendien?

Die NÖ Top-Stipendien wurden von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine Förderung des Landes Niederösterreich entsprechend den genannten Förderschienen und Voraussetzungen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Vergeben werden die NÖ Top-Stipendien von der NÖ Landesakademie.

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Wie kann ich ein Stipendium beantragen?

 

Die Stipendien werden online über den Menüpunkt „Stipendien beantragen“ beantragt. Die Antragsformulare sind erst nach erfolgter Benutzerregistrierung sichtbar.

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Für welche Studienrichtungen wird das Stipendium vergeben?

Es gibt mehrere Förderschienen mit spezifischen Fördervoraussetzungen, aber einer globalen Fördergrundlage (siehe Infos zu Top-Stipendien). Die Studienrichtungen richten sich nach den Fördergrundlagen: Studium in Niederösterreich (alle Studien in Niederösterreich!) ODER Österreich in den ingenieurwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen (dazu zählen auch Privatuniversitäten, Pädagogische Hochschulen sowie Lehramtsstudien).

Die in den Listen angegeben Studienrichtungen und Studiengänge beziehen sich auf die bestehenden Bachelor- und Master-Programme. Auslaufende Diplomstudien sind ebenfalls in den Fördergrundlagen enthalten, soweit diese inhaltlich mit den Bachelor oder Masterprogrammen übereinstimmen (bzw. diese das Diplomstudium abgelöst haben).

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Können Studierende von Privatuniversitäten und Pädagogische Hochschulen um ein Top-Stipendium ansuchen?

Studierende von akkreditierten Privatuniversitäten (Liste), die den Fördergrundlagen entsprechen, können ebenfalls um ein Top-Stipendium ansuchen. Das gleiche gilt bei Pädagogischen Hochschulen (aufgrund der Fördergrundlagen ist nur ein Ansuchen von der Pädagogischen Hochschule für Niederösterreich (Baden) und der Pädagogischen Hochschule Krems möglich).

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Ist die Vergabe auf die angeführten Studienrichtungen beschränkt?

Ja. Ausnahmen betreffen vorrangig Förderschienen mit anderen Zielgruppen oder Inhalten ("Top-Stipendium Mobilität", "Top-Kursgeld", "Top-Stipendium Sprachenoffensive")

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Wie hoch ist die Förderung der Top-Stipendien?

Die Förderung ist je nach Förderschiene einmalig und pauschaliert. Die Förderhöhe ist entweder fixiert oder wird individuell berechnet ("Top-Stipendium Ausland").

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Wie oft kann um ein Top-Stipendium angesucht werden?

Nur ein Mal! (Ausnahme „Top-Stipendium Ausland sowie Diplom/Dissertation/Unternehmen“ - Ein Top-Stipendium Ausland kann zusätzlich zu einer anderen Förderschiene beantragt werden. Das gleiche gilt bei der Förderung von Abschlussarbeiten, da die Abschlussarbeit und nicht das Studium Ziel der Förderung ist)

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Welchen Einfluss haben andere Förderungen?

Grundsätzlich keine. Die Aktion der NÖ Top-Stipendien ist eine Landesförderung und daher unabhängig von anderen Förderungen des Bundes oder der EU.

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Gibt es einen Zusammenhang zwischen den NÖ Top-Stipendien und der Studienbeihilfe?

NEIN. Studienbeihilfe ist Bundesangelegenheit und wird von der Studienbeihilfebehörde des Bundes administriert. NÖ Top-Stipendien sind Landesangelegenheit.

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Ich habe im alten Top-Stipendien-System (bis Studienjahr 08/09) ein Stipendium erhalten. Kann ich wieder ansuchen?

NEIN. Ein weiterer Antrag im neuen System ist nicht möglich. Dies wird bei der Antragstellung auch entsprechend überprüft. Grund: AntragstellerInnen sollen nur ein Mal für ein NÖ Top-Stipendium ansuchen können.

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Ist der Bezug von Studienbeihilfe zwingende Voraussetzung?

NEIN. Es gibt keine Förderschienen mehr, die den Bezug der Studienbeihilfe voraussetzen.

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages?

Die Bearbeitungszeit ist schwer abzuschätzen und variiert je nach Förderschiene. Mit einer Mindestbearbeitungszeit – vom Antrag bis zur Auszahlung – von 4 Wochen muss jedoch gerechnet werden, beim „Top-Stipendium Ausland“ mit mindestens 8 Wochen. Die einzelnen Bearbeitungsschritte werden automatisch per Mail übermittelt. Über "Mein Antrag" können Sie auch online (eingeloggt) die Bearbeitungsschritte mitverfolgen.

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Kann um das Top-Stipendium jedes Jahr angesucht werden?

NEIN. Die einzelnen Förderungen sind Pauschalförderungen (einmalig).

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Wo gibt es noch Informationen über Fördermöglichkeiten des Landes NÖ?

Diese finden Sie unter www.noe.gv.at (Menüpunkt Bildung).

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Wann wird das Stipendium ausbezahlt?

Das Stipendium wird nach der entsprechenden Bearbeitungszeit ausbezahlt.

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Ab welchem Semester kann ich beantragen?

Die Voraussetzungen sehen vor, dass ein Antrag erst nach positiver Absolvierung des ersten Studienjahres (2 Semester) oder dem Erreichen von mindestens 60 ECTS Punkten erfolgen kann.

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Sind die Antragsfristen bindend?

JA. Die Antragsfristen sind absolut bindend. Es werden keine Ausnahmen oder Nachfristen zugelassen!

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Müssen die Unterlagen im Original beigelegt werden?

Nein, Kopien (Scans) sind ausreichend.

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Was sollte bei der Antragstellung auf jeden Fall vermieden werden? („No-Gos“)

  • keine Begleitbriefe oder Motivationsschreiben, Ihre Daten werden bereits mit dem Antragsformular übermittelt
  • keine unleserlichen oder bewusst falschen Anhänge uploaden oder per Post senden
  • nicht die Fristen versäumen und bei Fragen dazu auf jeden Fall vorher telefonisch mit dem Team der Top-Stipendien in Kontakt treten
  • bei Nachreichungen per Post unbedingt die Kuvertgröße entsprechend dem Inhalt anpassen

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An wen kann ich mich bei Detailfragen zur Antragstellung wenden?

An das Team der NÖ Top-Stipendien.